Brandschutzplanungen sind nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) vorgeschrieben für alle Bauvorhaben.


Die konkret zu erfüllenden Anforderungen richten sich nach der Art des jeweiligen Bauwerks. Die BayBO teilt Bauwerke in unterschiedliche Gebäudeklassen ein. Davon ausgehend sind unterschiedliche Vorgaben einzuhalten. So hat die Gebäudeklasse Auswirkungen auf Anforderungen an tragende und aussteifende Wände und Stützen.

 

Die BayBO klassifiziert Gebäude folgendermaßen:


GEBÄUDEKLASSEN


Gebäudeklasse 1

freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² sowie land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude

Gebäudeklasse 2

Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m²

Gebäudeklasse 3

sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m


Gebäudeklasse 4
Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m²


Gebäudeklasse 5
sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude



SONDERBAUTEN


Gebäude, die sich aufgrund der Art und des Maßes ihrer Nutzung von Standardbauten unterscheiden, erfordern deshalb besondere brandschutztechnische Vorkehrungen.

 

Insgesamt klassifiziert die BayBO 18 verschiedene Gebäudetypen als Sonderbauten.

 

Bauherren haben mehrere Möglichkeiten die erforderlichen Maßnahmen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes zu dokumentieren. 


Für die folgenden und andere Leistungen sprechen Sie uns gerne an.

Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot.


Brandschutznachweis

Grundsätzlich gilt, dass bei Bauvorhaben (auch im Bestand), die nicht verfahrensfrei sind, die Einhaltung der Anforderungen an den Brandschutz nachgewiesen werden muss. Abhängig von der Einteilung in die beschriebenen Gebäudeklassen bzw. der Einstufung als Sonderbau ergeben sich bestimmte Pflichten in Bezug auf die Dokumentation und den Nachweis des baulichen Brandschutzes. Für die Erbringung des Brandschutznachweises ist keine besondere Form vorgeschrieben.

 

Brandschutzkonzept

Das Brandschutzkonzept ist eine Planungs- und Entscheidungshilfe, das insbesondere bei größeren und komplexeren Sonderbauten sowie bei Abweichungen von bestimmten Normen, Vorschriften und Richtlinien zur Anwendung kommen sollte. Im Sinne einer Risikoanalyse werden alle brandschutztechnischen Maßnahmen erläutert und es wird dargelegt, wie die geforderten Schutzziele des Baurechts trotz möglicher Abweichungen umgesetzt und erreicht werden.
Für bestimmt Sonderbauten kann die Bauaufsichtsbehörde ein Brandschutzkonzept als Bestandteil der Genehmigungsunterlagen fordern. Eine gesetzliche Definition der inhaltlichen Ausgestaltung eines Brandschutzkonzeptes gibt es jedoch nicht.

 

 

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